Leistungsumfang und Abgrenzung


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 Kostenloser Bau- und Immobilien-Check


Erste Einschätzung und Orientierung vom Sachverständigen zu Baumängeln, Feuchtigkeit, Rissen, Schimmel sowie Fragen zum Hauskauf, zur Bauabnahme oder zur Immobilienprüfung.  Unser Bau- und Immobilien-Assistent stellt einige Fragen zur Situation und gibt eine erste Orientierung zu möglichen Ursachen und Risiken. 

Sachverständigenbüro Oefler für Bauwesen & Schadensanalyse

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Grundsatz

Die angebotenen Leistungen werden als unabhängige, fachlich neutrale Sachverständigenleistungen erbracht. Ziel ist eine sachliche, nachvollziehbare Einschätzung von Bauzuständen, Baumängeln oder Bauschäden auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die Tätigkeit erfolgt stets objektiv, weisungsfrei und ohne wirtschaftliches Eigeninteresse am Ergebnis.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweils getroffenen Vereinbarung und kann – je nach Auftrag – unter anderem folgende Tätigkeiten umfassen:

  • Sichtbare und zugängliche Zustandsbeurteilung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • Begutachtung von Bauausführungen, Baumängeln und Bauschäden
  • Hausinspektionen im Rahmen von Kauf‑ oder Verkaufsentscheidungen
  • Baubegleitende Beratungsleistungen und stichprobenartige Kontrollen
  • Fachliche Einschätzungen und Empfehlungen auf sachverständiger Grundlage
  • Dokumentation von Feststellungen in Text und Bild

Die Beurteilung erfolgt stets nach dem Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung.

Art der Untersuchung

Grundlage der Leistung ist eine visuelle und zugängliche Zustandsbeurteilung der bei der Besichtigung einsehbaren Bauteile.
Nicht Bestandteil der Leistung sind:

  • zerstörungsfreie Untersuchungen (z. B. Messungen innerhalb von Bauteilen)
  • zerstörende oder invasive Prüfungen
  • Öffnungen von Bauteilen, Verkleidungen oder Konstruktionen
  • Laboruntersuchungen oder Materialanalysen
  • verdeckte oder nicht zugängliche Bauteile und Bauteilschichten

Aussagen zu nicht sichtbaren Bereichen können daher nicht getroffen werden.
 

Zerstörende oder invasive Untersuchungen erfolgen ausschließlich bei gesonderter Beauftragung  nach vorheriger fachlicher Abstimmung. 



Abgrenzung der Leistungen

Die Sachverständigentätigkeit ersetzt keine:

  • Planungs‑ oder Architektenleistung
  • Fachplanung (z. B. Statik, TGA‑Planung)
  • Rechts‑ oder Steuerberatung
  • Bauausführung oder Bauleitung im rechtlichen Sinne

Die erbrachten Leistungen stellen keine Garantie für das Nichtvorhandensein weiterer, nicht erkennbarer Mängel oder Schäden dar.

Haftungshinweis

Die Feststellungen und Einschätzungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Besichtigung vorliegenden, sichtbaren Gegebenheiten.
Für verdeckte Mängel, spätere Veränderungen oder Folgeschäden, die außerhalb des beschriebenen Leistungsumfangs liegen, kann keine Haftung übernommen werden.

Vertragsgrundlage

Ein Auftrag kommt erst nach individueller Abstimmung und entsprechender Vereinbarung zustande. Umfang, Art und Ziel der Leistung werden vor Beginn der Tätigkeit festgelegt.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Leistungsvereinbarung.