❓ Häufige Fragen zu Leistungen, Gutachten und Stellungnahmen
Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einer gutachterlichen Stellungnahme?
Ein Gutachten ist eine umfassende, strukturierte sachverständige Bewertung mit ausführlicher Herleitung.
Eine gutachterliche Stellungnahme dient der fachlichen Einschätzung einer klar abgegrenzten Fragestellung und ist im Umfang reduziert.
Ist eine gutachterliche Stellungnahme vor Gericht verwertbar?
Gutachterliche Stellungnahmen können als fachlicher Parteivortrag oder als Anknüpfungstatsache dienen.
Über die Verwertbarkeit entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht.
Ersetzt ein Gutachten oder eine Stellungnahme ein gerichtliches Sachverständigengutachten?
Nein. Privat beauftragte Gutachten oder Stellungnahmen ersetzen kein vom Gericht beauftragtes Sachverständigengutachten.
Welche Art von Untersuchungen werden durchgeführt?
Die Leistungen umfassen grundsätzlich eine sichtbare und zugängliche Zustandsbeurteilung.
Zerstörende, invasive oder zerstörungsfreie Untersuchungen erfolgen nur bei vorheriger Absprache und gesonderter Beauftragung.
Werden verdeckte Mängel oder Schäden ausgeschlossen?
Ja. Aufgrund des begrenzten Untersuchungsumfangs können verdeckte oder nicht zugängliche Mängel nicht ausgeschlossen werden.
Gibt es eine Garantie für Vollständigkeit oder Mängelfreiheit?
Nein. Eine Garantie für Vollständigkeit, Mängelfreiheit oder zukünftige Schadensfreiheit kann nicht übernommen werden.
Welche Unterlagen werden für ein Gutachten oder eine Stellungnahme benötigt?
Sofern vorhanden, werden Bauunterlagen, Pläne, Baubeschreibungen oder frühere Gutachten berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgt jedoch auch dann nur auf Grundlage der tatsächlich zugänglichen Gegebenheiten.
Wie erfolgt die Beauftragung?
Die Beauftragung erfolgt ausschließlich schriftlich nach vorheriger Abstimmung von Leistungsumfang und Honorar.
Erst mit schriftlicher Beauftragung kommt ein Vertragsverhältnis zustande.
Sind die angegebenen Preise verbindlich?
Nein. Die angegebenen Preise dienen der Orientierung.
Der endgültige Preis richtet sich nach Umfang, Objektgröße und Aufwand und wird vor Auftrag verbindlich vereinbart.
Übernehmen Sie auch Planung, Bauleitung oder Rechtsberatung?
Nein. Die angebotenen Leistungen ersetzen keine Fachplanung, Bauausführung, Bauleitung oder Rechtsberatung.
Wer haftet für die Umsetzung empfohlener Maßnahmen?
Die Verantwortung für Planung, Ausführung und Umsetzung liegt ausschließlich bei den ausführenden Unternehmen oder beauftragten Fachplanern.
Werden Gutachten oder Stellungnahmen an Dritte weitergegeben?
Nein. Eine Weitergabe erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
Werden Messergebnisse oder Prognosen garantiert?
Nein. Aussagen und Bewertungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Untersuchung vorliegenden Erkenntnisse.
🛡️ Zusammenfassender rechtlicher Hinweis
Alle Leistungen erfolgen als sachverständige Bewertung auf Grundlage einer sichtbaren und zugänglichen Zustandsbeurteilung. Umfang, Tiefe und Aussagekraft der Leistungen sind durch Art und Umfang der Beauftragung begrenzt.
Sachverständigenbüro Oefler für Bauwesen & Schadensanalyse
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