Fachtechnische Stellungnahme mit Sanierungsempfehlung 


Fachtechnische Stellungnahme bei Bauschäden | Bausachverständigenbüro Scheuring Oefler 


Benötigen Sie vor einer Sanierung eine unabhängige fachliche Einschätzung? Wir erstellen fachtechnische Stellungnahmen mit Sanierungsempfehlungen bei Rissen, Feuchtigkeit, Schimmel, Dach- und Fassadenschäden. 

Unabhängige fachliche Einschätzung mit Sanierungsempfehlung 

 Nicht jeder Bauschaden erfordert ein umfangreiches Privatgutachten. In vielen Fällen wünschen Eigentümer zunächst eine unabhängige fachliche Einschätzung, bevor sie ein Fachunternehmen mit der Sanierung beauftragen.
Mit einer fachtechnischen Stellungnahme erhalten Sie eine sachverständige Bewertung des vorgefundenen Schadensbildes sowie konkrete technische Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen. 
Die Stellungnahme dient als fundierte Entscheidungsgrundlage und unterstützt Sie dabei, notwendige Sanierungsmaßnahmen fachlich einzuordnen und Angebote von Handwerksbetrieben besser bewerten zu können. 


 Wann ist eine fachtechnische Stellungnahme sinnvoll?

 Eine fachtechnische Stellungnahme eignet sich insbesondere bei: 


Was erhalten Sie?

Je nach Schadensbild umfasst unsere Leistung:
 

✔ Ortsbesichtigung 

✔ zerstörungsarme Sichtprüfung 

✔ Fotodokumentation 

✔ Dokumentation der Feststellungen 

✔ fachtechnische Bewertung 

✔ technische Handlungsempfehlungen 

✔ Sanierungsempfehlungen 

✔ schriftliche Stellungnahme (ca. 2–4 Seiten) 


Was ist nicht Bestandteil?

Die fachtechnische Stellungnahme ersetzt kein umfangreiches Privatgutachten oder eine gerichtsfeste Beweissicherung.

Nicht Bestandteil sind insbesondere:

  •  zerstörende Untersuchungen 
  •  Laboranalysen 
  •  umfangreiche Ursachenforschung 
  •  gerichtliche Gutachten 
  •  statische Berechnungen 
  •  Planungsleistungen


Vorteile einer fachtechnischen Stellungnahme

✔ Unabhängige Einschätzung durch einen Bausachverständigen

✔ Kompakte und verständliche Dokumentation

✔ Technische Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise

✔ Ideale Grundlage für Gespräche mit Fachunternehmen

✔ Schnellere Bearbeitung als ein umfangreiches Privatgutachten

✔ Individuell auf das jeweilige Schadensbild abgestimmt


Der Unterschied zur Fachlichen Stellungnahme zum Privatgutachten

Fachtechnische Stellungnahme

  • ab ca. 2–5 Seiten  oder aber auch mündlich
  • technische Einschätzung
  • Handlungsempfehlungen
  • Entscheidungshilfe
  • Ideal vor einer Sanierung


Privatgutachten

  • ab ca. 10 Seiten
  • umfassende Ursachenanalyse
  • detaillierte technische Bewertung
  • umfangreiche Dokumentation
  • geeignet bei komplexen Schadensfällen oder rechtlichen Fragestellungen


Unsere Arbeitsweise

Jede fachtechnische Stellungnahme wird individuell auf den jeweiligen Auftrag abgestimmt.

Dabei legen wir besonderen Wert auf:

  •  neutrale und unabhängige Beurteilung 
  •  nachvollziehbare Feststellungen 
  •  klare Trennung zwischen Feststellungen und fachlicher Bewertung 
  •  Empfehlungen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik 
  •  verständliche Formulierungen für Auftraggeber und Fachunternehmen


Häufig gestellte Fragen

Muss ich für jeden Schaden ein Privatgutachten beauftragen?

Nein. Viele Schadensbilder lassen sich zunächst im Rahmen einer fachtechnischen Stellungnahme bewerten.


Kann ich die Stellungnahme einem Handwerksbetrieb vorlegen?

Ja. Die Stellungnahme dient als fachliche Grundlage für die weitere Abstimmung und Angebotserstellung durch ein geeignetes Fachunternehmen.


Ist die Stellungnahme gerichtsfest?

Nein. Für gerichtliche Verfahren oder umfangreiche Beweissicherungen empfehlen wir ein entsprechendes Privatgutachten oder eine gerichtliche Begutachtung.


Sie sind unsicher, welche Leistung für Ihren Fall geeignet ist? 

Wir beraten Sie gerne unverbindlich und erläutern Ihnen, ob eine fachtechnische Stellungnahme ausreichend ist oder ob ein umfangreicheres Privatgutachten empfohlen wird. 

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